Praxis  für  Psychotherapie 
    Marina Mischke                     
Ottobrunn     München

KOSTEN + ABLAUF

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Die psychotherapeutische Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten wird von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gelten dabei bestimmte Fristen und Stundenkontingente.

Privat Versicherte
In der Regel werden die Kosten einer Verhaltenstherapie von den Privaten Krankenversicherungen erstattet. Dazu stelle ich bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe einen Antrag auf Psychotherapie.

Die Versicherungen haben sehr unterschiedliche Verträge, Regelungen und Vorgehensweisen - deshalb klären Sie bitte vor Beginn der Therapie die Bedingungen Ihrer Privaten Krankenversicherungen.

Als Selbstzahler übernehmen Sie ihre Behandlungskosten selbst.

Die Honorierung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychologen (GOP).


Therapieablauf

Sie können sich telefonisch oder per E-mail mit mir in Verbindung setzen.

Wir vereinbaren einen Termin für ein erstes Gespräch (sog.  Sprechstunde), in dem Sie Ihre Probleme und Ihr Anliegen schildern können und in dem wir klären, ob eine Therapie erfolgversprechend und welches therapeutische Vorgehen für Sie geeignet ist.

2-4 Probesitzungen (Probatorik) dienen weiterer Diagnostik, der Klärung Ihrer individuellen Ziele und dem gegenseitige Kennenlernen, denn Vertrauen ist eine grundlegende Voraussetzung für Ihren Therapieerfolg.

Schließlich wird die Therapie von mir bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung bzw. Beihilfe beantragt. Die Bedingungen der Kostenübernahme bei Privatversicherungen sind je nach Versicherung verschieden, weshalb Sie sich bitte vorab darüber informieren, wenn Sie privat versichert sind.

Die Therapiesitzungen dauern ca. 50 min. Anzahl der Sitzungen und Abstände zwischen den Sitzungen hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab - in der Regel ist eine Sitzung in wöchentlichem Abstand notwendig.  Die Therapiedauer hängt von der jeweiligen Problematik und vom Stundenumfang der gesamten Therapie ab.

Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der Schweigepflicht.

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