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Kosten - Erstattung
Honorierung
Die Honorierung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychologen (GOP).
Privat Versicherte
In der Regel werden die Kosten einer Verhaltenstherapie von den Privaten Krankenversicherungen erstattet. Dazu stelle ich bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe einen Antrag auf Psychotherapie.
Die Versicherungen haben sehr unterschiedliche Verträge, Regelungen und Vorgehensweisen - deshalb klären Sie bitte vor Beginn der Therapie die Bedingungen Ihrer Privaten Krankenversicherungen.
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie müssen bei der Krankenkasse beantragt werden. Nach Genehmigung erstattet die Kasse die Kosten.
Auskünfte über Therapieplätze bzw. Psychologische Psychotherapeuten, die mit Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, finden Sie auch bei der PatientenInfoline der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Als Selbstzahler übernehmen Sie ihre Behandlungskosten selbst.
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